Bei jedem unverschuldeten Unfall ist es ratsam, einen Kfz Gutachter hinzuzuziehen. Falls der entstandene Schaden unter der Bagatellschadengrenze von 1000 € liegt, erhält man einen Kostenvoranschlag, den man bei der gegnerischen Versicherung einreichen kann. Übersteigt der Schaden diese Grenze, erstellt der Gutachter ein detailliertes Gutachten, das den Schaden und die anfallenden Kosten genau dokumentiert. Dieses Gutachten wird dann bei der gegnerischen Versicherung eingereicht, um die finanzielle Regulierung des Schadens zu ermöglichen.
Schäden an Fahrzeugen können von Laien oft falsch eingeschätzt werden, da versteckte oder nicht sofort erkennbare Schäden, wie beispielsweise am Fahrwerk oder am Fahrzeugrahmen, schnell hohe Reparaturkosten verursachen können. Im Fall eines schweren Schadens oder eines Totalschadens ist die Erstellung eines Unfallgutachtens unerlässlich, um den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln. Diese Informationen werden von der Versicherung benötigt, um die Schadensersatzforderung angemessen zu regulieren.